Zuständigkeit der Landesleitung Erziehungshilfe - EH
- Erstgespräche mit neuen KooperationspartnerInnen und entscheidet aufgrund der vorgeschriebenen Pflichtkriterien und der vorgegebenen Qualifikationskriterien des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung und aufgrund von internen Kriterien, ob ein Kooperationsvertrag eingegangen wird
- Qualitätssicherungsmaßnahmen für die Fallarbeit und für die Kooperation unter KollegInnen:
1. Intervision
Die Landesleitung initiiert die verpflichtend von jeder/m
KooperationspartnerIn nachzuweisende organisationsbezogene und
fallbezogene Intervision, die von den bezirksverantwortlichen Leitungen
abzuhalten sind.
2. Supervision
2a) Interne Supervision
Die Landesleitung initiiert die verpflichtende organisationsbezogene und
fallbezogene interne Supervision, deren Teilnahme von allen
KooperationspartnerInnen nachzuweisen ist
2b) externe Supervision
Die Kooperationspartner haben auch die Option, die interne
Supervision durch eine externe Supervision zu ersetzen, bekommen
dafür aber keinen Kostenersatz.
3. Fortbildung
3a) Interne Fortbildung
Diese
wird unter Aktuelles und Peergruppen bekannt gegeben und in Kooperation mit Triple AAA -
Ansätze-Angebote-Anwendung nach Milton H. Erickson angeboten und auf den Bedarf
der KooperationspartnerInnen und in Absprache mit der Landesleitung angeboten.
Wünsche und Bedürfnisse bitte richten Sie bitte an die Landesleitung walch@leibetseder.info und/oder hrastnik@leibetseder.info und/oder ahorner@leibetseder.info
3b) externe Fortbildung
Diese kann von den KooperationspartnerInnen als Option gewählt werden und ist im Gesamtumfang von der Landesleitung zu bestätigen. Es erfolgt kein Kostenersatz