Zuständigkeit der Landesleitung Erziehungshilfe - EH

 

-       Erstgespräche mit neuen KooperationspartnerInnen und entscheidet aufgrund der vorgeschriebenen Pflichtkriterien und der vorgegebenen Qualifikationskriterien des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung und aufgrund von internen Kriterien, ob ein Kooperationsvertrag eingegangen wird

 

-       Qualitätssicherungsmaßnahmen für die Fallarbeit und für die Kooperation unter KollegInnen:

 

1.     Intervision

Die Landesleitung initiiert die verpflichtend von jeder/m

KooperationspartnerIn nachzuweisende organisationsbezogene und

fallbezogene Intervision, die von den bezirksverantwortlichen Leitungen

abzuhalten sind.

 

2.     Supervision

2a) Interne Supervision

Die Landesleitung initiiert die verpflichtende organisationsbezogene und

fallbezogene interne Supervision, deren Teilnahme von allen

KooperationspartnerInnen nachzuweisen ist

2b) externe Supervision

Die Kooperationspartner haben auch die Option, die interne

Supervision durch eine externe Supervision zu ersetzen, bekommen

dafür aber keinen Kostenersatz.

 

3.     Fortbildung

3a) Interne Fortbildung

Diese wird unter Aktuelles und Peergruppen bekannt gegeben und in Kooperation mit Triple AAA - Ansätze-Angebote-Anwendung nach Milton H. Erickson angeboten und auf den Bedarf der KooperationspartnerInnen und in Absprache mit der Landesleitung angeboten. Wünsche und Bedürfnisse bitte richten Sie bitte an die Landesleitung walch@leibetseder.info und/oder hrastnik@leibetseder.info und/oder ahorner@leibetseder.info
3b) externe Fortbildung

Diese kann von den KooperationspartnerInnen als Option gewählt werden und ist im Gesamtumfang von der Landesleitung zu bestätigen. Es erfolgt kein Kostenersatz

 

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