Qualifikationsvoraussetzungen als Basis für eine Kooperation

gem. DVO-StJWG

 

I.   Honorarkooperation

II. Praktikantenkooperation

 

I. Honorarkooperation

Gem. DVO-StJWG kooperieren wir mit Personen, die auf selbständiger Basis mit einem kompetentem Team kooperieren möchten und dafür

a) eine abgeschlossene Ausbildung im psychosozialen Bereich wie FH

    f. Sozialarbeit, Kindergarten-, Heil-, Sozial-, Sonderpädagogik,

    pädagogische Akademien, ausgebildete JugendarbeiterInnen,

    Horterzieher-Innen, Sozial-und Lernbetreuung, Familienpädagogik,

    Psychologie, Psychotherapie, Erziehungswissenschaft u. ä. und


b) eine Berufspraxis von 2 Jahren (im Umfang einer Vollzeit-

    beschäftigung = 40 Stunden-Woche) in sozialpädagogischen

    Arbeitsfeldern mit Supervision nachweisen können. Je nach An-

    forderung des konkreten Arbeitsfeldes können (komplementäre)

    Zusatzqualifikationen als Nachweis erforderlich sein.

 

Unsere Arbeitsansätze:
Erziehungshilfe – EH
Sozialpädagogische Familienbetreuung - SFB

 

Die Angebote der Interne Supervision im Umfang von 10 Std./Jahr, der Intervision im Umfang von 10 Std./Jahr und der Fortbildung im Umfang von 10 Std./Jahr - AKTUELLES und Peergruppen sind von jedem aktiven EH und SFB nachzuweisen und sind für KooperationspartnerInnen von Dr. Leibetseder & Partner kostenlos und dienen der laufenden Qualitätssicherung. KooperationspartnerInnen, die die nachzuweisende Supervision und Fortbildung durch externe Angebote nachweisen, erhalten dafür keinen Kostenersatz.

 

Wenn Sie ein Kooperationsgespräch möchten, bitte wenden Sie sich

bzgl. EH an die Landesleitung für Erziehungshilfe – EH

bzgl. SFB an die Landesleitung Sozialpädagogische Familienbetreuung - SFB

und verwenden Sie bitte das Handout für neue KooperationspartnerInnen

 

 

II. Praktikantenkooperation

Sollten Sie an einer Kooperation interessiert sein und nicht die erforderlichen Qualifikationen erfüllen, besteht bei uns auch die Möglichkeit, dass Sie einen Praktikumsplatz angeboten bekommen.
Fort- und Weiterbildung, Intervision, Supervision: Sowohl für die Honorar
kooperation als auch für die Praktikumskooperation findet relevante
Gewichtung für ein positives Kooperationsgespräch der Nachweis von
qualifizierten kontinuierlichen Fort- und spezifischen berufsbegleitenden
Weiterbildungen, die auf dem gesetzlichen Rahmen der DVO-StJWG
abgestimmt sind.
Aktuelle Angebote dazu finden Sie auch unter
AKTUELLES und Peergruppen

 

Unsere Arbeitsansätze:
Erziehungshilfe – EH

Sozialpädagogische Familienbetreuung - SFB

 

Die Angebote der Interne Supervision im Umfang von 10 Std./Jahr, der Intervision im Umfang von 10 Std./Jahr und der Fortbildung im Umfang von 10 Std./Jahr - AKTUELLES und Peergruppen sind von jedem aktiven EH und SFB nachzuweisen und sind für KooperationspartnerInnen von Dr. Leibetseder & Partner kostenlos und dienen der laufenden Qualitätssicherung. KooperationspartnerInnen, die die nachzuweisende Supervision und Fortbildung durch externe Angebote nachweisen, erhalten dafür keinen Kostenersatz.

 

Wenn Sie ein Kooperationsgespräch möchten, bitte wenden Sie sich

bzgl. EH an die Landesleitung für Erziehungshilfe – EH

bzgl. SFB an die Landesleitung Sozialpädagogische Familienbetreuung - SFB

und verwenden Sie bitte das Handout für neue KooperationspartnerInnen