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Qualifikationsvoraussetzungen als Basis für eine Kooperation gem. DVO-StJWG
I. Honorarkooperation II. Praktikantenkooperation
I. Honorarkooperation Gem. DVO-StJWG kooperieren
wir mit Personen, die auf selbständiger
Basis mit einem kompetentem Team kooperieren möchten und dafür a) eine abgeschlossene Ausbildung im psychosozialen Bereich wie FH f. Sozialarbeit, Kindergarten-, Heil-, Sozial-, Sonderpädagogik, pädagogische Akademien, ausgebildete JugendarbeiterInnen, Horterzieher-Innen, Sozial-und Lernbetreuung, Familienpädagogik, Psychologie, Psychotherapie, Erziehungswissenschaft u. ä. und
beschäftigung = 40 Stunden-Woche) in sozialpädagogischen Arbeitsfeldern mit Supervision nachweisen können. Je nach An- forderung des konkreten Arbeitsfeldes können (komplementäre) Zusatzqualifikationen als Nachweis erforderlich sein.
Unsere Arbeitsansätze:
Die Angebote der Interne Supervision im Umfang von 10 Std./Jahr, der Intervision im Umfang von 10 Std./Jahr und der Fortbildung im Umfang von 10 Std./Jahr
- AKTUELLES und Peergruppen sind von jedem aktiven EH und SFB nachzuweisen
und sind für KooperationspartnerInnen von Dr. Leibetseder &
Partner kostenlos und dienen
der laufenden Qualitätssicherung. KooperationspartnerInnen,
die die nachzuweisende
Supervision und Fortbildung durch
externe Angebote nachweisen, erhalten dafür keinen Kostenersatz.
Wenn Sie ein Kooperationsgespräch möchten, bitte wenden Sie sich bzgl. EH an die Landesleitung für Erziehungshilfe – EH bzgl. SFB an die Landesleitung Sozialpädagogische Familienbetreuung - SFB und verwenden Sie bitte das Handout für neue KooperationspartnerInnen
II. Praktikantenkooperation Sollten Sie
an einer Kooperation interessiert sein und nicht die erforderlichen Qualifikationen erfüllen, besteht bei uns
auch die Möglichkeit, dass Sie einen Praktikumsplatz
angeboten bekommen.
Unsere Arbeitsansätze: Sozialpädagogische Familienbetreuung - SFB
Die Angebote der Interne Supervision im Umfang von 10 Std./Jahr, der Intervision im Umfang von 10 Std./Jahr und der Fortbildung im Umfang von 10 Std./Jahr
- AKTUELLES und Peergruppen sind von jedem aktiven EH und SFB nachzuweisen
und sind für KooperationspartnerInnen von Dr. Leibetseder &
Partner kostenlos und dienen
der laufenden Qualitätssicherung. KooperationspartnerInnen,
die die nachzuweisende
Supervision und Fortbildung durch
externe Angebote nachweisen, erhalten dafür keinen Kostenersatz.
Wenn Sie ein Kooperationsgespräch möchten, bitte wenden Sie sich bzgl. EH an die Landesleitung für Erziehungshilfe – EH bzgl. SFB an die Landesleitung Sozialpädagogische Familienbetreuung - SFB und verwenden Sie bitte das Handout für neue KooperationspartnerInnen
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