Mediation in Scheidungsangelegenheiten und in Fragen des Kindschaftsrechts mit Unterstützung und Förderung des BM f. Wirtschaft, Familie und Jugend |
1. Vorbereitung einer Familienmediation ………Anfrage und Anmeldung2. Ablauf einer Familienmediation 3. Nachbetreuung einer Familienmediation 5. |
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1 A) Vorbereitung – Vorgespräch
- Terminvereinbarung ist möglich per - per Mail engelbrecht@leibetseder.info und info@leibetseder.info - oder per Mediationsansfrage B) Ort der Mediation: Rossmanngasse 41, A-8010 Graz C) Datum und Zeit: nach Vereinbarung D) Moderation der Mediation: Mag. T. Engelbrech, Juristin Mag. Dr. K. Leibetseder, Psychologe E) Kosten: Diese sind abhängig von Ihrem gewählten Mediationsform
Im Rahmen einer Familienmediaton mit den Themen - Scheidung, Trennung - Besuchsrechte - Obsorge - Vermögensaufteilung - Unterhaltszahlung für die Kinder - Unterhaltszahlung für die Ehefrau/den Ehemann in Form einer Co-Mediation ist es möglich, dass wir für Sie beim Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend den Förderantrag stellen. Dazu müssten Sie uns Ihr Einkommen,
- wenn Sie unselbständig beschäftigt sind, den Gehaltsnachweis der schon ausbezahlten Entlohnung der letzten 3 Monate - wenn Sie selbständig sind, den Jahreseinkommensteuerbescheid des letzten Kalenderjahres - wenn Sie andere Einkünfte beziehen, z. B. Pension, dann den Nachweis der Pensionsauszahlung der letzten 3 Monate - wenn Sie keine Einkünfte beziehen, uns eine eidesstattliche Erklärungoffen legen. Die Höhe des Selbstbehaltes ist von Ihrem Einkommen und von der Anzahl der versorgungspflichtigen Kinder abhängig.Die Berechnungstabelle für den Selbstbehalt befindet sich auf Seite 6 der Informationsbroschüre.pdf.
Falls die von Ihnen gewünschte Themenliste, die wir im persönlichen oder telefonischen Vorgespräch erstellen, keine juristischen Themen beinhalten und die Themenliste ausschließlich familiendynamische Themen beinhaltet, können Sie diese auch in einem anderen Rahmen als die Co-Mediation entlasten. Die Möglichkeiten, die wir dazu bieten sind:
- Familiencoaching: Es liegt kein klinisches Symptom vor und es ist keine Überweisung seitens des Hausarztes erforderlich. Die Kosten werden abhängig vom Einkommen verteilt. - Familientherapie: Verrechnung mit allen Kassen und wenn vorhanden, mit allen Zusatzkassen, ist nur dann möglich, wenn ein klinisches Symptom vorliegt und die Bestätigung einer ärztlichen Untersuchung im Rahmen einer Psychotherapie ohne oder mit Verdachtsdiagnose und ein Überweisungsschein vom Hausarzt an Mag. Dr. K. Leibetseder, Rossmanngasse 41, A-8010 Graz vorgelegt wird – siehe unter Psychotherapie
ad 2 Ablauf einer Familienmediation ad 3 Nachbereitung einer Familienmediation
Für weitere Fragen steht Ihnen gerne
Fr. Mag. Tamara Engelbrecht Mobil: +43(0)676-7842306, engelbrecht@leibetseder.info
zu Verfügung und hoffen, dass wir im Bedarfsfall Ihre Themen entlasten können.
Mediationsbedarfsanfrage und Anmeldung
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