Qualifikationsvoraussetzungen gem. Psychologengesetz und Psychotherapiegesetz für Klinische Psychologie und Psychotherapie

 

1.           Honorarkooperation

für Klinische Psychologie während und nach der Ausbildung Klinische Psychologie

 

für Psychotherapie während der Ausbildung, wenn der Ausbildungsstatus „Psychotherapeutische Arbeit unter Supervision“ von einer anerkannten Ausbildungseinrichtung erteilt wurde und nach Abschluss einer anerkannten Psychotherapieausbildung

 

2.           Praktikumskooperation

für Klinische Psychologie im Rahmen des Studiums für Psychologie

 

für PsychotherapeutInnen im Rahmen des Propädeutikums und bis zum Ausbildungsstatus „Psychotherapeutische Arbeit unter Supervision“

 

Unsere Arbeitsansätze finden Sie unter:

Klinische Psychologie

Psychotherapie

Hypnotherapie

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