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Qualifikationsvoraussetzungen gem. Psychologengesetz und Psychotherapiegesetz für Klinische Psychologie und Psychotherapie |
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1. Honorarkooperationfür Klinische Psychologie während und nach der Ausbildung Klinische Psychologie
für Psychotherapie während der Ausbildung, wenn der Ausbildungsstatus „Psychotherapeutische Arbeit unter Supervision“ von einer anerkannten Ausbildungseinrichtung erteilt wurde und nach Abschluss einer anerkannten Psychotherapieausbildung
2. Praktikumskooperation für Klinische Psychologie im Rahmen des Studiums für Psychologie
für PsychotherapeutInnen
im Rahmen des Propädeutikums und bis zum
Ausbildungsstatus „Psychotherapeutische Arbeit unter Supervision“
Unsere Arbeitsansätze finden Sie unter: Kooperationsgesprächsanmeldung
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