Die Qualitätssicherung der Angebote

- in den Fachsegmenten Beratung, Therapie, klinischen Psychologie, Movation, Mediation, Supervision, Coaching,Training, Team- und Organisationsentwicklung erfolgt durch:

1) Bearbeitung von Kunden- und Kooperationspartneranfragen und Wünsche mit kundenorientierter und
     kooperationspartnerorientierter Arbeitshaltung, weil unsere Kunden unser Leitungsteam und dadurch unsere Vorgesetzten sind,

  • für die wir gerne unsere Dienstleistungen anbieten. Unser Leitungsteam sind:
  • Privatpersonen, Paare, Familien, Gruppen
  • Behörden wie KJHT, Sozialversicherungsträger, Arbeiteitsmarktservice,
  • Firmen, Vereine, Organisationen, Institutionen, Bildungsträger u. v. a.

 

2) kundenorientierte Bedarfsabklärung und Auftragsübernahme - Evaluation der Kundenzufriedenheit

3) Erhebung des MitarbeiterInnen- und Kooperationspartnerbedarfes und die dazu erforderliche Ressourcenabsicherung

4) professionelle Vor- und Ausbildungen unserer PartnerInnen

 

5) verpflichtende kontinuierliche Intervision unserer PartnerInnen von qualifizierten IntervisorInnen

In jedem Fachbereich finden interne Intervisionen statt. Diese sind im Mindestumfang von 10 Std./Jahr für jeder/n KooperationspartnerIn verpflichtend. Die Kosten für die Intervision übernimmt die Dr. Leibetseder & Partner Beratungsgesellschaft mbH.

 

6) verpflichtende interne und externe Supervision unserer PartnerInnen durch qualifizierte interne und externe SupervisorInnen

Interne und Externe Supervision: Weiters besteht in jedem Fachbereich die Nachweispflicht von zumindest 10 Std./Jahr für jeden KooperationsparterIn einer facheinschlägigen Supervision bei einer/m anerkannten SupervisorIn, die/der auf einer anerkannten Liste wie z. B. gep-Supervisorenliste bzw. Psychotherapeutenliste des bmgf, bzw. Mediatorenliste des bmfj etc. geführt ist. Die Dr. Leibetseder & Partner Beratungsgesellschaft mbH übernimmt nicht die Kosten für eine externe aber die Kosten für eine interne Supervision.

 

7) verpflichtende interne und externe facheinschlägige Fort- und Weiterbildung unserer PartnerInnen

Externer Fortbildungsnachweis: Jede/r KooperationspartnerIn hat den aktuellen Wissensstand im Fachbereich durch verpflichtende kontinuierliche Fort- und Weiterbildung nachzuweisen. Die Nachweise sind dazu von jeder Fachkraft und KooperationspartnerIn im Umfang von 30 Stunden/Jahr schriftlich vorzulegen.

Fortbildungsangebote von gep – Gesellschaft für Persönlichkeits- und Berufsbildung als KooperationspartnerIn der Dr. Leibetseder & Partner Beratungsgesellschaft finden Sie unter www.gep.or.at . Sowohl die Teilnahme an einschlägigen Seminaren und die Teilnahme an laufenden themeneinschlägigen und supervidierten Peergruppen gelten als Fortbildungsnachweis. 

 

8) interne und externe Audits der Organisationsabläufe und Organisationsentwicklung

Interne und externe Audits erfolgen hinsichtlich Durchführung der Angebote, Organisationsstruktur und -entwicklung, Falldokumentation, Fallverrrechnung und Kostendarstellung inkl. Personalkostenverrechnung und verpflichtenden Abgaben und Steuern mit Rechnungsprüfung auf Basis der chronologischen Belegführung mit der Pflicht zur doppelten Buchführung.

 

9) kundenorientierte kontinuierliche prozessorientierte Weiterentwicklung unserer fachlichen Ansätze, Anwendungen und
    Angebote mit Netzwerkarbeit auf Basis unseres Leitbildes unter Einbezug der psychobiosozialen Systemtheorie nach G. 
    Bateson mit und für unsere Kunden