SFB + STKJHG §8 Abs.4

Kinder- und Jugendhilfegesetz § 8 Abs. 4 StKJHG

Um flexible Hilfen zu gewährleisten, kann der Kinder- und Jugendhilfeträger mit privaten Kinder- und
Jugendhilfeeinrichtungen Verträge zur Erbringung von nicht in der Verordnung gemäß Abs. 3 enthaltenen
Erziehungshilfen abschließen.