Netzwerkarbeit SFB+ und SKJB +

+ steht für
bedarfsgerechte Netzwerkarbeit im Rahmen von SFB
und SKJB mit den Netzwerkmöglichkeiten I - VI:

I. Wahrnehmung der Angebote von Familienberatungsstellen wie z. B.
Pflichtberatungen im Rahmen einer einvernehmlichen Ehescheidung - Scheidungsfolgen für Kinder gem. § 95
Rechtsfolgen im Rahmen einer einvernehmlichen Scheidung gem.§ 460
Elternbildung,
supervidierte Selbsterfahrungsgruppen …
Familienberatung


II. PsychotherapeutInnen, klinische PsychologeInnen, Ärzte und Fachärzte
Auftragsklärung mit Kinder- und Jugendpsychotherapeuten, klinischen Psychologen, Ärzten und Fachärzten im Rahmen eines Betreuungsauftrages
Mitteilung des Bedarfes mit Zustimmung der Betreuungsfamilie an die den TherapeutIn/en, klinischen PsychologIn, Ärzte, Fachärzte, KinderpsychiaterInnen und Betreuung vor – während und nach einer Therapiestunde mit Zielabsicherung
Liste der Psychotherapeutenliste, klinischen PsychologInnen,
Ärzte und Fachärzte
bitte die Adresse von KooperationspartnerInnen, mit denen wir gute Erfahrungen haben
Weiters hat sich bewährt, dass auch spezifische Übungen im Rahmen von Peergruppen vor und nach einer Therapie weiter geübt werden. Lokale Peergruppen – siehe Kalender - wurden dazu eingerichtet.


III. Mediation, gefördert nach FLAG
im Rahmen eines Betreuungsauftrages.
Die Zusammenarbeit mit Mediatoren wird veranlasst, wenn ein Elternkonflikt deeskaliert werden muss. Dazu wird Familien-Co-Mediation aufgerufen. Immer übernehmen die Kinder- und JugendhilfebetreuerInnen im Rahmen einer Mediations-sitzung das Sprachrohr von Kinder- und Jugendlichen


IV. Flexible Betreuung gem. Steiermärkischen Kinder- und Jugendhilfegesetz (StKJHG), LGBl., Stück 34, Nr. 138, ausgegeben am 2. 12. 2013, mit Inkrafttreten am 31. 12. 2013.
Der Bedarf einer flexible Betreuung wird aufgrund des Betreuungsplanes im Rahmen von SKJB bzw. SFB der SprengelsozialarbeiterIn mündlich und schriftlicher Auftragsklärung abgestimmt und in Folge schriftlich wie mit der SprengelsozialarbeiterIn abgestimmt (Zwischenbericht – Antragsschrift)
Vor der Sichtabstimmung mit der Sprengelsozialarbeiter wird der fallbezogene Bedarf der flexiblen Betreuung mit Einbindung des Angebotes intern im Rahmen der Qualitätssicherung durch Intervision und Supervision auf das zu erreichende und von der Behörde beauftragten Ziel abgestimmt. Bei der Sichtabstimmung ist die persönliche und das spezifische Angebot zu reflektieren und hinsichtlich des Gesamtbetreuungsplanes hinsichtlich des Nutzen für die betroffenen Kinder bzw. Jugendlichen zu reflektieren und zu argumentieren.

Im Rahmen der Supervision besteht die Möglichkeit, dass das spezifische Angebot in 10 Minuten präsentiert wird und dann
fallspezifisch hinsichtlich Nutzen und Wirkung in der Familie reflektiert wird und
in der Intervision hinsichtlich Umsetzung – wie genau macht wer wann wo wie und warum was?
Das spezifische Angebot muss von der Familie gewollt und als hilfreich eingeschätzt werden.
Absichten und to do Liste sind Grundlage für die Sichtabstimmung mit der SprengelsozialarbeiterIn

Weitere Kriterien für die Freigabe eine spezifischen Betreuung sind:
Nutzung von lokalen Ressourcen
Innovativer Ansatz, den das SFB-Team bzw. die SKJB-Team selbst nicht leisten können


V. Integrationsversprechendes Angebot für die betroffenen Kinder- und Jugendlichen mit Zwischenbericht, der die Wirksamkeit des flexiblen Angebotes aufzeigt

Liste mit spezifischen Angeboten gem. §8, Abs. 4, gem. StKJHG: SFB + und SKJB+
Die Listenfreigabe von spezifischen Angeboten ist qualitätsgesichert. Bitte bewerben Sie sich bei der Landesleitung des Fachbereiches:
LL SFB und LL SKJB und Therapie und Klinischen Psychologie und Mediation

Behördliche Sonderbudgetanträge erfolgen im Bedarfsfall zur Einbindung von spez. Erforderlichen Bildungs-, Gesundheits-, Arbeits- und Sozialsystemen