Vorbereitung, Rahmenbedingungen und Ablauf einer Familien-Co-Mediation zur Entlastung von Familienkonflikten und in Fragen des Kindschaftsrechts
mit freundlicher Unterstützung und Förderung des
1 Vorbereitung – Vorgespräch – Elterngespräch vor einvernehmlicher Scheidung - Terminvereinbarung bei:
Mag. Tamara Engelbrecht Juristin und Mediatorin
oder bei
Dr. Karl Leibetseder Psychologie und Mediator
2. Rahmenbedingungen einer Familien-Co-Mediation
Ort der Mediation: Am Kirchberg 2, A-8111 Gratwein-Straßengel
Datum und Zeit: nach Vereinbarung
Moderation der Mediation: Mag. T. Engelbrech, Juristin / Mag. Dr. K. Leibetseder, Psychologe
Eine Familien-Co-Mediation empfehlen wir, wenn eine einvernehmliche Ehescheidung angestrebt wird, bei Trennung und wenn eine Entlastung von Familienkonflikten beauftragt wird.
Inhaltliche Themen bei der Absicht einer Ehescheidung bzw. Trennung sind:
- Kontaktrecht
- Obsorge
- Vermögensaufteilung
- Unterhalt für die Kinder
- Unterhaltszahlung für die Ehefrau/den Ehemann
Kosten:
Diese sind abhängig von Ihrem gewählten Mediationsform und Ihrem Einkommen. Damit ein Förderantrag gem. gewählter Mediationsform und gem. Ihrem Einkommen für die Durchführung der Familien-Co-Mediation gestellt werden kann, sind folgende Unterlagen mitzubringen:
- Wenn Sie selbständig sind, ist der Jahreseinkommensteuerbescheid des letzten Kalenderjahres vorzulegen.
- Wenn Sie angestellt sind und/oder andere Einkünfte beziehen, z. B. Pension, dann sind die Entgeltauszahungen (Kontoauszüge, Gehaltsauszüge) der letzten 3 Monate vorzulegen.
- Wenn Sie keine Einkünfte beziehen können Sie uns dazu eine eidesstattliche Erklärung vor Ort unterschreiben.
Die Möglichkeiten, die wir dazu bieten sind:
Familiencoaching - Elterngespräche:
Es liegt kein klinisches Symptom vor und es ist keine Überweisung seitens des Hausarztes erforderlich. Die Kosten werden abhängig vom Einkommen verteilt.
Familientherapie:
Verrechnung mit allen Kassen und wenn vorhanden, mit allen Zusatzkassen, ist nur dann möglich, wenn ein klinisches Symptom vorliegt und die Bestätigung einer ärztlichen Untersuchung im Rahmen einer Psychotherapie ohne oder mit Verdachtsdiagnose und ein Überweisungsschein vom Hausarzt an Mag. Dr. K. Leibetseder, Rossmanngasse 41, A-8010 Graz vorgelegt wird – siehe unter Psychotherapie
3. Ablauf und Nachbesprechungen - siehe Mediationsablauf
Für weitere Fragen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung , damit wir im Bedarfsfall Ihre Themen entlasten können.
Mag. Tamara Engelbrecht, Juristin und Mediatorin
Dr. Karl Leibetseder, Psychologie und Mediator