Qualifikationsvoraussetzungen als Basis für eine Kooperation gem. DVO - StKJHG
Mindestanforderungen
Die Dr. Leibetseder & Partner Beratungsgesellschaft mbH sucht KooperationspartnerInnen, die gem. DVO-StJWG mit einem bereits bestehenden kompetenten Team von
- Psychotherapeut/IN
- klinische/r und Gesundheitspsychologie
- sozialpädagogische Jugendbetreuer/In (JB)
- sozialpädagogische Familienbetreuer/IN (SFB)
- FachärztInnen
- JuristInnen Co-MediatorInnen
- Ämtern und Behörden
- KoordinatorInnen f. erlebnispädagogische Angebote
im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfen zusammenarbeiten möchten.
Wenn Sie sich für sozialpädagogische Kinder- und JugendbetreuerIn (SKJB) bzw. sozialpädagogische Familienbetreuer/In (SFB) interessieren und Sie haben eine Fachausbildung wie
- Sozial-, Sonderpädagogik, pädagogische Akademien, ausgebildete JugendarbeiterInnen, HorterzieherInnen, Sozial-und Lernbetreuung, Familienpädaogik, Psychologie, Psychotherapie, Erziehungswissenschaft, u. ä. von mindestens 120 ECTS (1 ECTS = 25 Std.) absolviert
- und können eine Berufspraxis von mindestens 2 Jahren (im Umfang einer Vollzeitbeschäftigung von insgesamt 3.200 Praxisstunden) in sozialpädagogischen Arbeitsfeldern mit begleitender Supervision und Fort- und Weiterbildung nachweisen
und Sie ein Kooperationsgespräch führen möchten, bitte wenden Sie sich unter
Bewerbung - Ansprechpersonan an die Landesleitung des Fachbereiches.
Der Arbeitsumfang ist frei gestaltbar, umfasst jedoch mindestens 16 h/Monat mit dem nach der DVO - StKJHG zu berechnenden Leistungssatz.
Anrechnungen
Die Arbeitszeit kann als Praktikum im Rahmen einer Vorausbildung bzw. Ausbildung für das Propädeutikum, Psychotherapieausbildung bzw. Ausbildung zur klin. und Gesundheitspsychologie bzw. anderen psychoszialen Ausbildungen je nach Arbeitsschwerpunkt im Fachbereich angerechnet werden.