Elternberatung gemäß § 95 Abs. 1a AußStrG

Damit Sie eine einvernehmliche Scheidung am Bezirksgericht vollziehen können, bedarf es der Vorlage der Beratungsbestätigung der Elternberatung gem. § 95 und der Vorlage der Beratungsbestätigung hinsichtlich rechtlicher Scheidungsfolgen gem. § 460 Z 6a ZPO.

Im Rahmen der Elternberatung steht eine allgemeine Information über die mit einer Scheidung verbundenen Folgen für minderjährige Kinder im Vordergrund. Die Beratung erfolgt vertraulich und anonym.

Im Trennungsverlauf haben aber in erster Linie Erwachsene - die Eltern - neue, anspruchsvolle Aufgaben zu bewältigen. Es können auch mehrere Elternpaare eine derartige Beratung gemeinsam in Anspruch nehmen.

Wird nicht nur eine Elterberatung gem. § 95 beauftragt, sondern auch eine Familienmediation, der Dr. Leibetseder & Partner Beratungsgesellschaft mbH, erfolgt die Elternberatung im Zusammenhang vor oder nach der Mediation kostenlos.


Wird nur die Elterberatung beauftragt, sind die Kosten pro Stunde:

  • Elternberatung     € 40,--/pro Elternteil/Std.
  • Einzelberatung     € 80,--/Std.

Dauer: ca. 1 Stunde

 

Anmeldung unter:

Dr. Karl Leibetseder Familienberater in Kooperation mit gep und Berater gem. § 95 und § 107

oder

Mag.a. Brigitte Leibetseder Klinische Psychologin und Elternberaterin gem. § 95 und § 107

oder

Dr. Ulrike Wessely Sozial- und Berufspädagogin und Beraterin gem. § 95, Wien