Mediationsablauf

Im Rahmen der geförderten Familien-Co-Mediation werden 6 x 2 Doppelstunden mit folgenden Schwerpunkten moderiert:

1. Themenerfassung der Parteien

2. Standpunktausführungen zu den Themen der Parteien

3. Szenarienentwicklung und mögliche Lösungsansätze 

4. Testphase mit Realitätscheck

5. Ausformulierung der Mediationsvereinbarung und Einbingung externer Fachberater z. B. Anwälte der Parteien, etc. 

6. Unterschrift der Mediationsvereinbarung

 

Wenn Sie eine Mediation andenken, bitte informieren Sie sich auch weiter unter:

Vorbereitung und Rahmenbedingungen einer Familienmediation

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Vorbereitung, Rahmenbedingungen und Ablauf einer Familien-Co-Mediation zur Entlastung von Familienkonflikten und in Fragen des Kindschaftsrechts

mit freundlicher Unterstützung und Förderung des BKA FFJ Logo srgb

1 Vorbereitung – Vorgespräch – Elterngespräch vor einvernehmlicher Scheidung - Terminvereinbarung bei:

 Mag. Tamara Engelbrecht Juristin und Mediatorin

oder bei

Dr. Karl Leibetseder Psychologie und Mediator

2. Rahmenbedingungen einer Familien-Co-Mediation

Ort der Mediation: Am Kirchberg 2, A-8111 Gratwein-Straßengel
Datum und Zeit: nach Vereinbarung
Moderation der Mediation: Mag. T. Engelbrech, Juristin / Mag. Dr. K. Leibetseder, Psychologe

Eine Familien-Co-Mediation empfehlen wir, wenn eine einvernehmliche Ehescheidung angestrebt wird, bei Trennung und wenn eine Entlastung von Familienkonflikten beauftragt wird.

Inhaltliche Themen bei der Absicht einer Ehescheidung bzw. Trennung sind:

  • Kontaktrecht
  • Obsorge
  • Vermögensaufteilung
  • Unterhalt für die Kinder
  • Unterhaltszahlung für die Ehefrau/den Ehemann


Kosten:
Diese sind abhängig von Ihrem gewählten Mediationsform und Ihrem Einkommen. Damit ein Förderantrag gem. gewählter Mediationsform und gem. Ihrem Einkommen für die Durchführung der Familien-Co-Mediation gestellt werden kann, sind folgende Unterlagen mitzubringen:

  • Wenn Sie selbständig sind, ist der Jahreseinkommensteuerbescheid des letzten Kalenderjahres vorzulegen.
  • Wenn Sie angestellt sind und/oder andere Einkünfte beziehen, z. B. Pension, dann sind die Entgeltauszahungen (Kontoauszüge, Gehaltsauszüge) der letzten 3 Monate vorzulegen.
  • Wenn Sie keine Einkünfte beziehen können Sie uns dazu eine eidesstattliche Erklärung vor Ort unterschreiben.

 

Trennen - aber richtig - Informationsbroschüre - Die im Falter auf Seite 10 und 11 befindliche Fördertabelle mit Selbstbehalten sind veraltet.

Hier finden Sie die richtigie Fördertabelle mit Selbstbehalt abhängig vom Einkommen der Eltern und den versorgungspflichtigen Kindern

 

Falls die von Ihnen gewünschte Themenliste, die wir im persönlichen oder telefonischen Vorgespräch erstellen, keine juristischen Themen beinhalten und die Themenliste ausschließlich familien-dynamische Themen beinhaltet, können Sie diese auch in einem anderen Rahmen als die Co-Mediation entlasten.

Die Möglichkeiten, die wir dazu bieten sind:

Familiencoaching - Elterngespräche:
Es liegt kein klinisches Symptom vor und es ist keine Überweisung seitens des Hausarztes erforderlich. Die Kosten werden abhängig vom Einkommen verteilt.

Familientherapie:
Verrechnung mit allen Kassen und wenn vorhanden, mit allen Zusatzkassen, ist nur dann möglich, wenn ein klinisches Symptom vorliegt und die Bestätigung einer ärztlichen Untersuchung im Rahmen einer Psychotherapie ohne oder mit Verdachtsdiagnose und ein Überweisungsschein vom Hausarzt an Mag. Dr. K. Leibetseder, Rossmanngasse 41, A-8010 Graz vorgelegt wird – siehe unter Psychotherapi
e

3. Ablauf und Nachbesprechungen siehe Mediationsablauf

Für weitere Fragen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung , damit wir im Bedarfsfall Ihre Themen entlasten können.
Mag. Tamara Engelbrecht, Juristin und Mediatorin
Dr. Karl Leibetseder, Psychologie und Mediator

 Ratgeber und Literaturempfehlung

Trennen aber richtig - Ratgeber mit Fördertabelle auf Seite 10 und 11 für die Familien-Co-Mediation

 

Wenn Sie eine Mediation andenken, bitte informieren Sie sich auch unter: Vorbereitung und Rahmenbedingungen einer Familienmediation

Literaturempfehlung

„Wie kann Familienmediation gelingen?” von Univ.-Lekt. Mag. Dr. Karl Leibetseder, Mag.a. Tamara Engelbrecht, Friedrich Glasl, Martina Bacher
Auszug: Mut zum Frieden - Neue Wege in der systemischen Familienmediation. S. 61- 63, Medienverlag 2007

 

Mediation

Die Bewältigung von scheinbar unlösbaren Konflikten muss längst nicht mehr zwingend durch einen Richter erfolgen. Die Mediation, sprich Vermittlung zwischen streitenden Parteien, bietet als außergerichtliches Verfahren die Chance, Konflikte auf konstruktive Weise zu lösen.
Vor allem zwischen Privatpersonen, aber auch bei zwischenmenschlichen Problemen am Arbeitsplatz, soll mit Hilfe der Mediation Raum für gegenseitiges Verständnis und Vertrauen geschaffen bzw. wiederhergestellt werden. Den Abschluss dieses Konflikt lösenden Prozesses bildet eine schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien. In unserer Mediation verwenden wir die anwendungsbezogene Systemtheorie nach G. Bateson.

Unsere Hilfeleistung besteht in der kompetenten Unterstützung durch JuristInnen und PsychologInnen. Welche in der Liste des Bundesministeriums für Justiz unter Mediation "in Zivilrechtssachen" eingetragen sind. *

Folgende Bereiche werden angeboten:

  • Elternberatung (vor einvernehmlicher Scheidung)
  • Geförderte Familienmediation vom Bundesministerium für Familie und Jugend
  • Fallbeispiele finden Sie in der Literatur beschrieben!
  • Mediation in Schulen, Horte und Kindergärten im Rahmen der Elternbildung wird in Kooperation mit der Jugend- und Familienberatungsstelle d. steirischen Familienbundes, gefördert vom BMSG, das Projekt "Mediation in Schulen" angeboten. Eltern, Lehrer, Schüler können sich unter Tel: +43-676/79 27 136 oder unter Tel: +43-699/10 37 3604 anmelden.
  • Wirtschafts-, Berufsmediation und Betriebsübernahmemediation (Hofmediation, Lehrlingsmediation …)
  • Nachbarschaftsmediation

Anmeldung zur Mediationsbedarfsabklärung unter:

Mag.a Tamara Engelbrecht - eingetragene Mediatorin in der Liste des Bundesministeriums für Justiz
Univ.-Lekt. Mag. Dr. Karl Leibetseder - eingetragener Mediator in der Liste des Bundesministeriums für Justiz

 

* Seit 1.5.2004 führt das Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz eine Liste der eingetragenen Mediatoren.